In Bremen soll der Friedhofszwang gelockert werden - Asche könnte dort bald schon im Garten von Angehörigen verstreut werden.
Die Bremische Bürgerschaft hat gestern in erster Lesung eine weitgehende Lockerung des Friedhofszwangs beschlossen. Demnach darf die Asche von Verstorbenen künftig auf Privatgrundstücken oder dafür ausgewiesenen Flächen verstreut werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich so verfügt hat. Er muss sowohl den Verstreuungsort als auch eine Person für die Totenfürsorge festlegen, die laut Gesetzesbegründung bei der Beisetzung einen pietätvollen Rahmen sicherzustellen hat. Damit die Nachbarn nicht belästigt werden, ist das Verstreuen der Asche bei starkem Wind verboten.