Irgendwie müssen doch endlich mal die Eltern für die verkokste Erziehung ihrer Gören zu Rechenschaft gezogen werden.
Aber zum Thema Beschlagnahmung braucht mal nur mal über den Brenner reisen.
Wer in Italien mit mehr als 1,5 Promille Alkoholgehalt im Blut hinterm Steuer erwischt wird, hat ein Problem. Das Auto wird unverzüglich enteignet und geht in den Besitz des italienischen Staates über. Es handelt sich also um keine vorüber gehende Beschlagnahmung, bei der man das Fahrzeug wieder auslösen könnte.
Genauso bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann es geschehen, dass man ge*stoppt und gleich zur Kasse gebeten wird. Wer nicht zahlt, darf nicht weiter*fahren. Im Extremfall darf die Polizei das Auto beschlagnahmen.