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Thema: Neue Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky

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    AW: Neue Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky

    Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
    A... was im Falle eines Widerspruchs gegen die AGB Änderung passieren würde...
    Ich kann gerne versichen, den aktuellen Stand zusammenfassen.

    Sky hat sich durch einen in alle AGB eingesetzten Änderungsvorbehalt das Recht gesichert, die AGB ändern zu können. Soweit alles OK.

    Ebenfalls OK ist die Mitteilung über die Änderung der AGB sowie der Hinweis auf die Einspruchsfrist.

    Wenn diesen AGB also nun widersprochen wird, ergeben sich folgende Szenarien:

    - Der Vertrag läuft korrekt zu den beim Abschluss des Vertrages gültigen AGB weiter, nach Neuabschluss gelten allerdings die neuen AGB

    - Sky kündigt den Vertrag. Das dürfen sie, da ein Widerspruch gegen AGB-Änderungen nichts anderes aussagt, als dass der Kunde nicht bereit ist, den Vertrag unter den neuen Bedingungen weiterzuführen, was wiederum dem Unternehmen ein Kündigungsrecht einräumt. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings gering...die brauchen auch Kohle.

    - Trotz Widerspruch wird z.B. ein neuer Receiver/eine neue Karte zugesandt, die alte z.B. S02 wird deaktiviert und verschwindet aus dem Kundencenter.
    Das würde nicht nur für euch langwierige Telefonate oder Schriftverkehr bedeuten, Sky könnte sogar die Ignoranz der Widersprüche mit der Vielzahl der Kunden begründen und damit zunächst durchkommen. Facebook hat dies in einem ähnlichen Fall geschafft.

    Was bisher gänzlich spekulativ ist, ist die Rechtmäßigkeit des Receiverzwanges. Und hier kommt Musicnappers Argument ins Spiel: Sollte gerichtlich geklärt werden, dass der Receiverzwang eine unangemessene einseitige Benachteiligung des Kunden darstellt, wäre die gesamte Aktion hinfällig. Auch die stillschweigende Akzeptanz der neuen AGB würde nicht gelten, da in solchen Fällen Schweigen keine Zustimmung darstellt.

    Festzuhalten bleibt allerdings, dass nach Ablauf der bisherigen Abos bis zur endgültigen Klärung durch ein Gericht (ein derartiger Prozeß wurde meines Wissens bisher nicht angestrengt, auch die Receiverhersteller verhalten sich auffallend ruhig) jeder von euch mit der neuen Hardware dasitzt. Ob mit oder ohne Widerspruch.

    So bleiben genau drei Möglichkeiten für die Zukunft:

    Genießen, so lange es noch geht

    Vertrag auslaufen lassen oder kündigen

    Sky nach deren Vorstellungen weiter verfolgen.


    Alle anderen Forderungen (z.B. nach einem verbrieften Sonderkündigungsrecht) sind Wunschträume.

    Gruß

    Bobby

  2. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Bobby für den nützlichen Beitrag:

    digispezi (31.10.14), greggy (31.10.14), lars.berlin (31.10.14)

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