
Zitat von
wacheia
Ich führe aktuell regen Schriftverkehr, weil ich den für den 14. Oktober angekündigten Receiver nebst neuer Smartcard im Vorfeld bereits abgelehnt habe.
Eine Haftung für geliehene Hardware übernehme ich nicht. Außerdem ist der Rückversand nach Ende des Abos mit Kosten verbunden, die den Gesamtpreis des Abos erhöhen.
Beides kann man nicht einseitig dem Vertragspartner aufbürden.
Nach zwei Standardantworten habe ich geschrieben, dass ich diese für das Verbraucherrecht Frage von grundsätzlicher Bedeutung dann halt gerichtlich klären lassen werde. Denn eine enstprechende Änderung der AGB wurde mir nie mitgeteilt. Einer solchen hätte ich auch widersprochen.
Bis heute habe ich keinen neuen Receiver erhalten. :-)