Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und der Laufzeit
Somit sind zusätzliche Erweiterungen ,z.B. zusätzliche Mitsachen nicht über die Änderung der AGB machbar.