Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
1 Leistungen von Sky
1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten Kunden das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select HD, Sky Anytime und 18+ (Blue Movie und Select 18+)Blue Movie) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zur Verfügung. Zum Empfang der HD-Inhalte ist der Abonnent Kunde
nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD-Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im Folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und /oder Anpassung der einzelnen Kanäle, Programm pakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombinationerhalten bleibt.
1.1.3 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z. B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte bzw. oder aus technischen Gründen, wie z. B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter von Inhalten/Daten auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrags und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.
1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und Blue Movie 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Abonnent Kunde einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und Dauer kostenpfl ichtig freischalten lassen.
1.1.7 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der kostenfreien Inhalte bezieht sich auf die jeweils vom Abonnenten Kunden gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder nicht das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen, bzw. die Inhalte zu bverarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent Kunde kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebots wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des Abonnenten Kunden ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten Kunden nicht als Speichermedium zur Verfügung.
1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent Kunde bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display etc.) empfangen. Ziffer 1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Leihreceivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.
1.1.9 Die einzelnen im Rahmen von Blue Movie abrufbaren Inhalte (im Folgenden: Blue Movie Dienste) sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege. Für Blue Movie kann Dder Abonnent Kunde kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Abonnent Kunde ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Diensten Inhalten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der Blue Movie Dienste Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf die Blue Movie Dienste.
1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Abonnent Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.
1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Abonnent Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent Kunde ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen. Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überholten
Geräts von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall bereits in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.
1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnement abschluss verbunden. Nimmt der Abonnent Kunde das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge Abonnementgebühren für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrags (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten erweiterten Abonnementvertrags bzw. und/oder bis zum Ende des Kündigungsverzichts.
1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden: „Leihreceiver“). Die Auswahl des Geräts (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt getroffen.
1.2.5 Für den Leihreceiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leihreceivers die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrags kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Abonnent Kunde hat in diesem Fall den Leihreceiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.2.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags den Leihreceiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpfl ichtet ist. Sky informiert den Abonnenten Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leihreceivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen fi nden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Kommt der Abonnent Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zurordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche angemessene Nutzungsentschädigung für den Leihreceiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leihreceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Abonnent Kunde den Leihreceiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Abonnent Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent Kunde auf dem Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.
1.3 CI Plus-Modul
1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Abonnent Kunde statt des unter Ziffer
1.2.4 genannten Leihreceivers während der Dauer seines Abonnementvertrags von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend.
1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten Kunden bereitgestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Display etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent Kunde die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul von ihm bereitgestellte Endgerät nicht empfangen oder voll umfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrags.
1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3 entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.
1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpfl ichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen
1.4 Smartcard
1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten Kunden von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten Kunden nur zum Empfang der vereinbarten Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent Kunde darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befi ndliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z. B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent Kunde erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leihreceiver.
Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten Kunden an einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent Kunde ist verpfl ichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereitgestellten Smartcard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
1.4.3 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info). Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten Kunden eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Kunde Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.
1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit
1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/ oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspfl ichten des Abonnenten Kunden
2.1 Programmangebote und Zusatzdienste
2.1.1 Dem Abonnenten Kunden obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten Kunden zu tragen. Dem Abonnenten Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangs geräts sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgeräts (TV, Bildschirm, Display etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Abonnent Kunde eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Abonnent Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch den Upload in sog. File-Sharing- bzw. oder Streaming- Sharing Systeme, bzw. die Nutzung kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. oder SMS-Dienste, zu nutzen). Der Abonnent Kunde darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent Kunde nicht nur gegen vertragliche Pfl ichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens untersagt.
2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard entgegen den o. g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent Kunde ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard mißbräuchlich nutzen, insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leihreceivers entstandener Schäden vor. Dem Abonnenten Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr stattgefunden hat kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.1.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent Kunde hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Abonnent Kunde darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.
2.1.7 Zum Abruf der Blue Movie Dienste 18+ Inhalte erhält der Abonnent Kunde von Sky eine Blue Movie 18+ PIN. Die Blue Movie 18+ PIN ist nicht abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderrufl ich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Abonnent Kunde. Der Abonnent Kunde hat dafür zu sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner Blue Movie 18+ PIN erlangen können. Wer Blue Movie 18+ Inhalte Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu Blue Movie 18+ Inhalten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Abonnenten Kunden Zugang zu Blue Movie 18+ Inhalten haben, kann Sky den Abonnenten Kunden von der Nutzung der Blue Movie 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent Kunde, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten Kunden wieder auf.
2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten Kunden ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Kunde Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung Lastschriftmandat zu erteilen.
2.2 Empfangsgerät und Smartcard
Der Abonnent Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebots über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offi ziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifi kation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent Kunde ist verpfl ichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih- Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
3 „Mein Postfach“/Login
3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung und weitere Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt), rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online- Kundencenter auf www.sky.de in der Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“ genannt) dem Abonnenten zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC speichern. Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit telefonisch oder online im Kundencenter auf www. sky.de deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch zugesendet. Sky behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben. Der Abonnent verzichtet durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten Dokumente. Auch bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die elektronisch hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich ma¬chen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist. Der Abonnent verpfl ichtet sich, die neu für ihn im Postfach auf diese Weise hinterlegten Dokumente regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen. Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern die Dokumente innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden. Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu löschen. Soweit der Abonnent seine Email-Anschrift mitgeteilt und die entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt hat, wird er von Sky über einen Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente in seinem Postfach informiert.
3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des Abonnenten erforderlich. Die Anmeldung über die Internetseite www.sky.de erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei allen weiteren Anmeldungen kann dies wiederum über die Kundennummer oder auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende Login-Kennung sowie über ein Passwort (Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen.
Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpfl ichtet sich der Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Erlangt Sky Kenntnis davon, dass die Login-Daten des Abonnenten mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist Sky berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder den Zugang zum Postfach (Kundencenter) zu sperren. Der Abonnent stellt Sky im Innenverhältnis von aus etwaigen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Abonnent verpfl ichtet sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum Postfach vergebene Passwörter streng geheim zu halten und Sky unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
3.4 Vergütungsregelungen
3.4.1 Dieen festgelegten monatlichen Abonnementgebührenbeitrag und sonstige Beiträge monatliche Zahlungen werden zahlt der Abonnent im Voraus an zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs-, bzw. Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leihreceivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
3.4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie die abgerufenen Blue Movie Dienste 18+ Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Der Abonnent Kunde haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte Zusatz, Ddienste bzw. „Spartickets“ die unter seiner persönlichen Geheimzahl („Sky PIN“) bzw. unter seiner Blue Movie 18+ PIN bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme, kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie der Blue Movie Dienste Zusatzdienste und „Spartickets“ ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro inkl. MwSt pro Minute).
3.4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge Abonnementgebühren, der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die Blue Movie Dienste und Gebühren für Zusatzdienste, erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Der LastschrifteEinzug der Sky Select Gebühren für Zusatzdienste durch Sky, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für die Blue Movie Dienste erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten Schadensersatz verlangen.
3.4 Der Kunde verpfl ichtet sich zur Vermeidung zusätzlichen Arbeitsaufwands bei Sky, Sky mit einer Frist von mindestens drei Werktagen (Zugang bei Sky) vor Beginn des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war, per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe seiner Vertragsnummer zu informieren, wenn eine Abbuchung im Lastschriftverfahren innerhalb des in Ziffer 3.3 festgelegten Abbuchungszeitraums vom Sky angegebenen Bankkonto auf Grund mangelnder Deckung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Kunde veranlasst in diesem Fall selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war. Informiert der Kunde Sky schuldhaft nicht fristgerecht und wird die Lastschrift nicht eingelöst, zahlt der Kunde Skyeine Vertragsstrafe in Höhe von 10,00 Euro. Soweit Sky aus demselben Sachverhalt einen Schadensersatzanspruch geltend macht, ist die vereinbarte Vertragsstrafe auf diesen Anspruch anzurechnen.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.
3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
4 Preisanpassung
4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach
Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.
4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.4 Sky hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der In¬halte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer 1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 4.4 entsprechend, d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen. In diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des Wirksam¬werdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.
5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
5.1 Der Abonnent Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern., Dies gilt nicht, soweit der Abonnent Kunde und oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent Kunde seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.
5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpfl ichtigen Sky Anytime Inhalten oder von Blue Movie Diensten 18+ Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent Kunde bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select, kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. Blue Movie Dienste 18+ Inhalte. Dies gilt nicht, soweit der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall zu vertreten haben.
5.4 Sky haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Sky – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspfl ichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpfl ichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Sky. nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte Haf¬tungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt.
5.5 Ist der Abonnent Kunde mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungs verpfl ichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpfl ichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzugs entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und Blue Movie 18+ Dienste) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspfl ichtverletzungen des Abonnenten Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpfl ichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.6 Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent Kunde seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge angerechnet.
5.76 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
6 Datenschutz
6.1 Die vom Abonnenten Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufi gkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertrags¬verhältnis mit dem Abonnenten Kunden stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.
6.2 Sofern der Abonnent Kunde für die Nutzung der Sky Select, der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der Blue Movie 18+ Dienste (insbesondere Blue Movie) einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.
6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während der Laufzeit dieses Abonnementvertrags Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden). Darüber hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten Kunden und Bonitätsauskünfte über den Abonnenten Kunden auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.
6.4 Zum Zwecke der Altersverifi kation übermittelt Sky die angegebenen personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden).
6.5 Das öffentliche Verfahrensverzeichnis von Sky fi ndet sich in der jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Website von Sky unter www.sky.de.
7 Microsoft PlayReady™
Soweit Programminhalte über das Internet abgerufen oder bereitgestellt werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady™ Zugangstechnologie, um die gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheberrechte von Sky, zu schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady-geschützten und/oder WindowsMediaDigitalRightsManagement (WMDRM)-geschützten Inhalt zugänglich zu machen. Falls das End gerät nicht in der Lage ist, die Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise durchzuführen, kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das Endgerät zu widerrufen. Ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von anderen Zugangstechnologien geschützt werden, sind von diesem Widerruf nicht betroffen. Sky kann vom Kunden eine Aktualisierung von PlayReady verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn der Kunde diese Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent Kunde nicht in der Lage sein, auf die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern.
78 Vertragsdauer/Kündigung
78.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
8.1.1Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Abonnenten Kunden bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten.
8.1.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschulden des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses.
Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf. Digital- Receiver) zur Verfügung gestellt hat.
87.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Abonnent Kunde kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z. B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist kann der Abonnent Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
78.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrags können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrags. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
87.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten Kunden wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
87.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Abonnenten Kunden einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.
87.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der
geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände, die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
98 Übertragung an Dritte
89.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert Sky den Kunden 4 Wochen im Voraus. Dist der Abonnent Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
98.2 Der Abonnent Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.
910 Schlussvereinbarungen
109.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrags unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrags im Übrigen unberührt.
109.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und der Laufzeit. Widerspricht der Abonnent Kunde der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.
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