Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG 
  
 Allgemeine Geschäftsbedingungen der  
 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG  
  
 1 Leistungen von Sky 
 1.1 Programmangebote und Zusatzdienste  
 1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten Kunden  das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren  Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select HD, Sky Anytime und  18+ (Blue Movie und Select 18+)Blue Movie) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
 zur Verfügung. Zum Empfang der HD-Inhalte ist der Abonnent Kunde 
 nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD-Programmangebotes  berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste  ist dem Abonnenten Kunden ausschließlich auf  den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen  Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im  Folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet. Sky ist berechtigt,  das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf  die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten  Verschlüsselungssystems. 
  
 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und /oder  Anpassung der einzelnen Kanäle, Programm pakete und Paketkombinationen  ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines  Programmpakets bzw. einer Paketkombinationerhalten bleibt. 
  
 1.1.3 Der Abonnent Kunde  erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur  Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern  diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass  der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann. 
  
 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z. B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte bzw. oder aus technischen Gründen, wie z. B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten Kunden  rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung  bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung  informieren. Der Abonnent Kunde ist berechtigt,  den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung  bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung  lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des  Gesamtabonnements, ist der Abonnent Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten Kunden  auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die  Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw.  Anpassung zugehen. 
  
 1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter von Inhalten/Daten  auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen  zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden  Abonnementvertrags und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist.  Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.  
  
 1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und Blue Movie 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Abonnent Kunde  einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit  Bestellung für die ebenfalls gesondert  bekannt gegebene Startzeit und  Dauer kostenpfl ichtig freischalten lassen.  
  
 1.1.7 Sky  Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+  Receiver) mit Satelliten empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang)  verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige  ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der  kostenfreien Inhalte bezieht sich auf die jeweils vom Abonnenten Kunden  gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in  regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen.  Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei  eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte  beinhaltet weder nicht das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen, bzw. die Inhalte zu bverarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent Kunde  kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die  bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die  gesondert bekannt gegebene Dauer freischalten lassen. Der Umfang des  Programmangebots wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des Abonnenten Kunden ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten Kunden nicht als Speichermedium zur Verfügung.  
  
 1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent Kunde  bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden  Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem  weiteren Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display etc.)  empfangen. Ziffer 1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der  Zweitkarte oder eines weiteren Leihreceivers kann Sky jeweils eine  zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale  erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist  jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.  
  
 1.1.9  Die einzelnen im Rahmen von Blue Movie abrufbaren Inhalte (im  Folgenden: Blue Movie Dienste) sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung  erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege. Für Blue Movie kann Dder Abonnent Kunde kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Abonnent Kunde ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Diensten Inhalten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der Blue Movie Dienste Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf die Blue Movie Dienste.  
  
 1.1.10  Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den  Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür  festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste  einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Abonnent Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.  
  
 1.2 Empfangsgerät  
 1.2.1 Der Abonnent Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.  
  
 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent Kunde ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen. Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überholten  
 Geräts von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche  oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels  verjähren – in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in  letzterem Fall bereits in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht  auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.  
  
 1.2.3  In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver  oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die  Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnement  abschluss verbunden. Nimmt der Abonnent Kunde das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge Abonnementgebühren  für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von  Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden  Abonnementvertrags (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden  sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung  aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten erweiterten Abonnementvertrags bzw. und/oder bis zum Ende des Kündigungsverzichts.  
  
 1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent Kunde  von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen  Digital-Receiver leihen (im Folgenden: „Leihreceiver“). Die Auswahl des  Geräts (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt getroffen.  
  
 1.2.5  Für den Leihreceiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen  beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des  Leihreceivers die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrags kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Abonnent Kunde hat in diesem Fall den Leihreceiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.  
  
 1.2.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags den Leihreceiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte  auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht  aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und  Gefahrtragung verpfl ichtet ist. Sky informiert den Abonnenten Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leihreceivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen fi nden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Kommt der Abonnent Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zurordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche angemessene Nutzungsentschädigung für den Leihreceiver/weitere Geräte  oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine  Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leihreceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Abonnent Kunde den Leihreceiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.  
  
 1.2.7  Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf  gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu  lassen. Der Abonnent Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent Kunde auf dem Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.  
  
 1.3 CI Plus-Modul  
 1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Abonnent Kunde statt des unter Ziffer  
 1.2.4 genannten Leihreceivers während der Dauer seines  Abonnementvertrags von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements  ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten  entsprechend.  
 1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass  das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu  entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte  über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten Kunden bereitgestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Display etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent Kunde die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul von ihm bereitgestellte Endgerät nicht empfangen oder voll umfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrags.  
  
 1.3.3  Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3  entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky  Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.  
  
 1.3.4  Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpfl ichtet ist, den Vertrieb von  CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI  Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen  einen Digital-Receiver auszutauschen  
  
  1.4 Smartcard  
 1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten Kunden  von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der  Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw.  bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese  Smartcards berechtigen den Abonnenten Kunden nur  zum Empfang der vereinbarten Programmangebote an der von ihm bei  Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das  Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent Kunde  darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen  Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befi ndliches  TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver  mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der  Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z. B.  (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich  mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent Kunde erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leihreceiver.  
 Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen  Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der  Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die  Vertragsbedingungen dieses Dritten.  
  
 1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten Kunden an einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent Kunde  ist verpfl ichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky  bereitgestellten Smartcard oder deren Verlust unter den bekannt  gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht  trifft ihn auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese  länger als drei Tage andauern.  
  
 1.4.3 Der Abonnent Kunde  ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach  Beendigung des Abonnementvertrags an Sky zurückzusenden, sofern er nicht  Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt. Die Rücksendung  erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von  gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung  verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich unter der  Website www.sky.de/agb-info). Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten Kunden eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Kunde Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.  
  
 1.4.4  Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in  Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät  verwendet wird.  
  
 1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit  
 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem  jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies  unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum  verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder  zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.  B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des  Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der  geschuldeten Programmleistungen führen.  
  
 1.5.2 Falls  eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt,  ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard  und/ oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.  
  
 2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspfl ichten des Abonnenten Kunden  
 2.1 Programmangebote und Zusatzdienste  
 2.1.1 Dem Abonnenten Kunden  obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz  oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf  die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das  Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit  verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten Kunden zu tragen. Dem Abonnenten Kunden  obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang  zugelassenen und kompatiblen Empfangs geräts sowie des zum  Programmempfang kompatiblen Endgeräts (TV, Bildschirm, Display etc.)  sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der  Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von  HD-Programmangeboten hat der Abonnent Kunde eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen.  
  
 2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Abonnent Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch den Upload in sog. File-Sharing- bzw. oder Streaming- Sharing Systeme, bzw. die Nutzung kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. oder SMS-Dienste, zu nutzen). Der Abonnent Kunde  darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets  von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen  Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder  kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent Kunde  nicht nur gegen vertragliche Pfl ichten gegenüber Sky, sondern verletzt  gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.  
  
 2.1.3  Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an  Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG  unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens untersagt.  
  
 2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde  eine Smartcard entgegen den o. g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3)  zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im  Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt,  vom Abonnenten Kunden eine Vertragsstrafe zu  erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten  jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die  gewerbliche Nutzung. und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent Kunde ist diesbezüglich  berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard  über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum  erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen  doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche  Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR  betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard mißbräuchlich nutzen, insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.  
  
 2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden  Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die  missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen.  Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die  missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leihreceivers entstandener  Schäden vor. Dem Abonnenten Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr stattgefunden hat kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.  
  
 2.1.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent Kunde  hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch  unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu  seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist  die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Abonnent Kunde  darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen nur dann  ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.  
  
 2.1.7 Zum Abruf der Blue Movie Dienste 18+ Inhalte erhält der Abonnent Kunde  von Sky eine Blue Movie 18+ PIN. Die Blue Movie 18+  PIN ist nicht abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie  unwiderrufl ich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell  anfallende Versandkosten trägt der Abonnent Kunde. Der Abonnent Kunde hat dafür zu sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner Blue Movie 18+ PIN erlangen können. Wer Blue Movie 18+ Inhalte Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu Blue Movie 18+ Inhalten verschafft,  setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der  begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss  des Abonnenten Kunden Zugang zu Blue Movie 18+ Inhalten haben, kann Sky den Abonnenten Kunden von der Nutzung der Blue Movie 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent Kunde, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten Kunden wieder auf.  
  
 2.1.8  Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei  Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift,  E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten Kunden ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Kunde Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung Lastschriftmandat zu erteilen.  
  
  2.2 Empfangsgerät und Smartcard  
 Der Abonnent Kunde  ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät  Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu  Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten  Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent Kunde  nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang  des Angebots über einen Kabelanschluss bzw. eine  Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe  Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky  vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb  des offi ziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des  Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifi kation an der Software oder  Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent Kunde  ist verpfl ichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih- Empfangsgerät  nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen  Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.  
  
 3 „Mein Postfach“/Login  
 3.1  Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame  Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung und weitere  Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt),  rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online- Kundencenter  auf www.sky.de in der  Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“ genannt) dem Abonnenten  zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen  online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC  speichern. Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit  telefonisch oder online im Kundencenter auf www. sky.de deaktivieren.  Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch zugesendet. Sky  behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der Dokumente eine  angemessene Vergütung zu erheben. Der Abonnent verzichtet durch die  Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf  den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten Dokumente. Auch  bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die elektronisch  hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem  Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich  ma¬chen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden  Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist. Der Abonnent verpfl ichtet sich,  die neu für ihn im Postfach auf diese Weise hinterlegten Dokumente  regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen. Sky stellt die  Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern die Dokumente  innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden. Sky ist  berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und sonstige Inhalte  nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu löschen. Soweit der  Abonnent seine Email-Anschrift mitgeteilt und die entsprechende  Nutzungsberechtigung erteilt hat, wird er von Sky über einen  Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente in  seinem Postfach informiert.  
  
 3.2 Login: Für den Zugang  zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des Abonnenten erforderlich.  Die Anmeldung über die Internetseite www.sky.de  erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky  zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei  allen weiteren Anmeldungen kann dies wiederum über die Kundennummer oder  auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende Login-Kennung sowie  über ein Passwort (Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen.  
 Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen  gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-,  Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpfl ichtet  sich der Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder  volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Erlangt Sky Kenntnis davon, dass  die Login-Daten des Abonnenten mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck  gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder gegen die guten  Sitten verstoßen, ist Sky berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu  entfernen oder den Zugang zum Postfach (Kundencenter) zu sperren. Der  Abonnent stellt Sky im Innenverhältnis von aus etwaigen Verstößen  resultierenden Ansprüchen Dritter frei.  
 Der Abonnent verpfl ichtet  sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum Postfach vergebene Passwörter  streng geheim zu halten und Sky unverzüglich zu informieren, sobald er  davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt  ist.  
  
 3.4 Vergütungsregelungen  
 3.4.1 Dieen festgelegten monatlichen Abonnementgebührenbeitrag und sonstige Beiträge monatliche Zahlungen werden zahlt der Abonnent im Voraus an zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Zusätzlich  hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für  die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss  gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs-, bzw. Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden  jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen  vereinbart wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im  Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort  getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leihreceivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten Kunden  nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen  Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des  gesetzlichen Widerrufsrechts.  
  
 3.4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie die abgerufenen Blue Movie Dienste 18+ Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und  sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die  Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die  dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Der Abonnent Kunde haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte Zusatz, Ddienste bzw. „Spartickets“ die unter seiner persönlichen Geheimzahl („Sky PIN“) bzw. unter seiner Blue Movie 18+ PIN bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme, kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie der Blue Movie Dienste Zusatzdienste und „Spartickets“ ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro inkl. MwSt pro Minute).  
  
 3.4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge Abonnementgebühren, der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die Blue Movie Dienste und Gebühren für Zusatzdienste, erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Der LastschrifteEinzug der Sky Select Gebühren für Zusatzdienste durch Sky, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für die Blue Movie Dienste erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats innerhalb  der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden  Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sind die  Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats  der Leistungserbringung bzw. des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten. Wird  eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand  unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten Schadensersatz  verlangen.  
  
 3.4 Der Kunde verpfl ichtet sich zur  Vermeidung zusätzlichen Arbeitsaufwands bei Sky, Sky mit einer Frist von  mindestens drei Werktagen (Zugang bei Sky) vor Beginn des  Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war, per Brief,  Fax oder E-Mail unter Angabe seiner Vertragsnummer zu informieren, wenn  eine Abbuchung im Lastschriftverfahren innerhalb des in Ziffer 3.3  festgelegten Abbuchungszeitraums vom Sky angegebenen Bankkonto auf Grund  mangelnder Deckung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der  Kunde veranlasst in diesem Fall selbst die Begleichung der fälligen  Zahlungen unter Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des  achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug  vereinbart war. Informiert der Kunde Sky schuldhaft nicht fristgerecht  und wird die Lastschrift nicht eingelöst, zahlt der Kunde Skyeine  Vertragsstrafe in Höhe von 10,00 Euro. Soweit Sky aus demselben  Sachverhalt einen Schadensersatzanspruch geltend macht, ist die  vereinbarte Vertragsstrafe auf diesen Anspruch anzurechnen.  
  
 3.5  Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt  vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die bei  Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen  Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.  
  
 3.6 Gerät der Kunde mit  einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen  Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.  
  
 3.7 In den Fällen der  Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Sky  kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale  entstanden ist.  
  
 4 Preisanpassung  
 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach  
 Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn  sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von  Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht  vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen  („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden  Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte  für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice-  und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.  
  
 4.2  Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit  die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen  („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den  Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines  Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine  Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist  den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein  etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen  einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.  
  
 4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der  Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den  Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung  über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der  Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das  von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung  betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine  Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht  fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten  Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.  
  
 4.4 Sky  hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit  sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern  („Gesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der  Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.  
  
 4.4 Sky  kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend  erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder  Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der In¬halte  erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus  mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag  auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die  Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des  Abonnenten 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages  ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der  Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht  und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem  Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.  
  
 4.5  Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky für den Fall einer  Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall  einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend  anzupassen.  
  
 4.5 Sky behält sich vor, bei einer  zulässigen Änderung gemäß Ziffer 1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend  von Ziffer 4.4 entsprechend, d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu  den Gesamtkosten, anzupassen. In diesem Falle wird Sky den Abonnenten  rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung  über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf  den Zeitpunkt des Wirksam¬werdens der Preisänderung schriftlich zu  kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu  wahrende Frist hinweisen.  
  
 5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt  
 5.1 Der Abonnent Kunde  ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall  die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu  mindern., Dies gilt nicht, soweit der Abonnent Kunde und oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht  zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der  Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist.  Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe  pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal  ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede  durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25.  Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen  im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent Kunde seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.  
  
 5.2 Ziffer  5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem  Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang vorübergehend  nicht möglich ist.  
  
 5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpfl ichtigen Sky Anytime Inhalten oder von Blue Movie Diensten 18+ Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent Kunde  bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen Anspruch auf  Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select,  kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. Blue Movie Dienste 18+  Inhalte. Dies gilt nicht, soweit der Kunde oder seine  Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall zu vertreten  haben.  
  
 5.4 Sky haftet unbeschränkt für Vorsatz  und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Sky – außer  im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –  nur, sofern wesentliche Vertragspfl ichten, deren Einhaltung für die  Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpfl  ichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und  vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.  -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend  vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß  Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder  beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der  Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von  Sky. nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch  den Betrieb oder die Installation eines von Sky zugelassenen  Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren  und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig  welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind.  Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die  reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver,  insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der  Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte  Haf¬tungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder  vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl  ichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf  fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren  Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt.  Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben  unberührt.  
  
 5.5 Ist der Abonnent Kunde  mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungs  verpfl ichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky  bei Fortdauer der Zahlungsverpfl ichtung die Sehberechtigung bis zur  vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzugs entziehen und/oder die  Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, kostenpflichtiger  Sky Anytime Inhalte und Blue Movie 18+ Dienste)  solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem  Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt.  Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall  sonstiger Leistungspfl ichtverletzungen des Abonnenten Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent Kunde  zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung  in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit  abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpfl ichtet. Den Parteien  bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder  überhaupt kein Schaden entstanden ist. 
  
 5.6 Macht Sky  innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das  Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben  genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder  Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über  das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt  der Abonnent Kunde seiner Pflicht zur Rückgabe  des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer  1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das  Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt der  Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des  Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere offene  Beträge angerechnet.  
  
 5.76 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.  
  
 6 Datenschutz  
 6.1 Die vom Abonnenten Kunden  angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufi  gkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky  sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertrags¬verhältnis mit dem Abonnenten Kunden  stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung  der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie  die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der  Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.  
  
 6.2 Sofern der Abonnent Kunde für die Nutzung der Sky Select, der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der Blue Movie 18+ Dienste (insbesondere Blue Movie) einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.  
  
 6.3  Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während  der Laufzeit dieses Abonnementvertrags Daten über Beantragung, Aufnahme  und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit die  InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden). Darüber  hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum bisherigen  Zahlungsverhalten des Abonnenten Kunden und Bonitätsauskünfte über den Abonnenten Kunden auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.  
  
 6.4  Zum Zwecke der Altersverifi kation übermittelt Sky die angegebenen  personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA  Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden).  
  
 6.5 Das  öffentliche Verfahrensverzeichnis von Sky fi ndet sich in der jeweils  aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Website von Sky  unter www.sky.de.  
  
 7 Microsoft PlayReady™  
 Soweit Programminhalte über das Internet abgerufen oder bereitgestellt  werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady™ Zugangstechnologie, um die  gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheberrechte von Sky, zu  schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady-geschützten  und/oder WindowsMediaDigitalRightsManagement (WMDRM)-geschützten Inhalt  zugänglich zu machen. Falls das End gerät nicht in der Lage ist, die  Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise durchzuführen,  kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die  Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das  Endgerät zu widerrufen. Ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von  anderen Zugangstechnologien geschützt werden, sind von diesem Widerruf  nicht betroffen. Sky kann vom Kunden eine Aktualisierung von PlayReady  verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn der Kunde diese  Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent Kunde nicht in der Lage sein, auf die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern.  
  
 78 Vertragsdauer/Kündigung  
 78.1  Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich  automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der  Abonnent Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor  Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen  zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.  Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den  Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen  Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist  berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens  der Erhöhung zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein  Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss  Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht  der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die  Änderung als genehmigt.  
  
 8.1.1Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Abonnenten Kunden bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten. 
  
 8.1.2 Für  den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch  ein Verschulden des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung  spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses.  
 Die  Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach  Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und  spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle  sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine  automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die  für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und  ggf. Digital- Receiver) zur Verfügung gestellt hat.  
  
 87.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Abonnent Kunde  kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum  nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn  seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige  Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen  können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z. B. Internet) entnommen  werden. Darüber hinaus ist kann der Abonnent Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.  
  
 78.3  Während der Laufzeit des Abonnementvertrags können Extras, wie z. B.  einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen  Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky  Abonnementvertrags. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende  der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt  werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.  Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.  
  
 87.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten Kunden  wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall  ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn  eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage  ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um  den Zeitraum der Unterbrechung.  
  
 87.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Abonnenten Kunden  einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur  Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen  berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle,  Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.  
  
 87.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der  
 geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für  Umstände, die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind  z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen  sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern,  Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.  
  
 98 Übertragung an Dritte  
 89.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert Sky den Kunden 4 Wochen im Voraus. Dist der Abonnent Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.  
  
 98.2 Der Abonnent Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.  
  
 910 Schlussvereinbarungen  
 109.1  Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrags  unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrags im Übrigen  unberührt.  
 109.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern,  wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den  Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche  Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der  vereinbarten beiderseitigen Leistungen und der Laufzeit. Widerspricht der Abonnent Kunde der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. 
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