Fußball im Fernsehen ist auch für Bundesliga-Spieler nicht nur Beruf: Profis aus der 1. und 2. Liga dürfen Abonnements für Spiele im ******* nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 1 K 1490/12). Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Fußballübertragungen auch privat angeschaut würden, entschieden die Richter. Auch Ausgaben für Sportbekleidung und einen Personal Trainer werden nicht anerkannt. Geklagt hatte laut Gericht ein Fußballspieler, der für die Jahre 2008 und 2009 einen Steuerbonus einstreichen wollte. Insgesamt hatte er für TV-Abo, Arbeitskleidung und privaten Personal Trainer (nur für das Jahr 2008) Kosten von gut 800 Euro geltend gemacht. Der Name des Spielers wurde nicht bekannt gegeben.
Qualle und mehr: u.a. Hamburger Abendblatt HIER
Die Idee des armen Teufels ist höchst kreativ und ausbaufähig.
Unbestätigten Gerüchten zufolge denkt der Bundesfinanzminister bereits darüber nach, verschwendete Steuergelder in seiner privaten Steuererklärung unter Fortbildungskosten zu deklarieren.
Gruß
Bobby