Aus den weiten des I Net
Die bei manchen beliebte Tantra-Ganzkörpermassage wird Vergnügungssteuer pflichtig.
Es urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart: "eine Tantra-Massage unter Einbeziehung des Intimbereichs biete "bei objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug."
"Ganzheitliches Wohlbefinden und eine ganzheitliche Selbsterfahrung im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre" kostet eben.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. (Az. 2 S 3/14) machte jetzt Schluss mit lustig.