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Thema: Steuerprivilegien für Unternehmenserben auf dem Prüfstand

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    Steuerprivilegien für Unternehmenserben auf dem Prüfstand

    Bei den Steuerprivilegien für Unternehmenserben könnte es der Gesetzgeber zu gut gemeint haben, sagt das Bundesverfassungsgericht. Von einer Übervorteilung ist die Rede.
    Das Bundesverfassungsgericht zweifelt an den Steuerprivilegien für Unternehmenserben. In der ersten mündlichen Verhandlung stellte der Erste Senat vor allem das Ausmaß der Verschonung infrage. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, die seit 2009 geltenden Regelungen öffneten "einen breiten Raum für eine Steuervermeidung bis hin zur völligen Steuerbefreiung".

    Mehrere Richter fragten zudem, ob der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer nicht über das Ziel hinausgeschossen sei und man nicht von einer Überprivilegierung von Unternehmenserben gegenüber anderen Steuerzahlern sprechen könne.

    Bislang gilt folgende Regelung: Wenn Familienunternehmer ihr Betriebsvermögen vererben oder verschenken, zahlen ihre Nachfolger dafür nur 15 Prozent Steuer oder bleiben sogar ganz steuerfrei. Als einzige Voraussetzung müssen die Nachfolger das Unternehmen fünf bis sieben Jahre weiterführen und in dieser Zeit die Lohnsumme aller Mitarbeiter konstant halten. Für Betriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten gilt diese Arbeitsplatzbindung allerdings nicht.

    Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs ergeben sich aus den Gesetzesreglungen insgesamt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, die Steuer auch für Privatvermögen ganz zu umgehen. Dies halten die obersten Finanzrichter in München für gleichheits- und verfassungswidrig. Im September 2012 riefen sie daher das Bundesverfassungsgericht an.

    Die Karlsruher Richter müssen nun entscheiden, ob die Besserstellung von Unternehmenserben gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstößt. Das Gericht prüft, ob Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige und der Leistungsfähigkeit entsprechende Besteuerung verletzt werden. Das Urteil könnte im Herbst fallen.

    Quelle
    zeit.de

    =====

    Ein völlig falscher Ansatzpunkt. Es gehören nicht irgendwelche "Besserstellungen" auf den Prüfstand, sondern eben die Erbschaftssteuer selbst.
    Meiner Meinung nach ist die Erbschaftssteuer ein durch Gesetz legitimierter Diebstahl, Raub, Zwangsenteignung oder wie man es halt sonst noch so nennen mag.

    Der Staat grabscht sich Anteile an Vermögen, die bereits zigfach versteuert wurden.
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    Geändert von araneus (09.07.14 um 06:32 Uhr)

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