Letzte Themen:

Sony Vaio Notebook » Autor (Quelle): efe72 » Letzter Beitrag: sammy909 Ersatz für Dreambox HD 8000 » Autor (Quelle): haie » Letzter Beitrag: zeus-crew Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF Win7, Rechner startet von heut auf morgen nicht mehr .... » Autor (Quelle): wegomyway » Letzter Beitrag: rqs
Ergebnis 1 bis 1 von 1

Thema: "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt

  1. #1
    Schachspieler
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    München
    Beiträge
    6.981
    Danke
    936
    Erhielt 1.558 Danke für 715 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt

    Google muss Suchergebnisse löschen

    Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie.

    Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - oder sonst an die zuständigen Stellen. Dies gelte auch bei ganz normalen, also nicht berühmten, Bürgern, wenn sie nachwiesen, dass die von Google gezeigten Links sich auf veraltete oder irrelevante Informationen bezögen, erklärten die Richter.

    Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Das EU-Recht verlange hier einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und denen der betroffenen Personen.

    ....Aktenzeichen: C-131/12

    Qualle und mehr: tagesschau.de HIER


    Das löst sicherlich nicht alle Probleme, schiebt der Datenkrake Google aber einen kleinen Riegel vor.

    Gruß

    Bobby
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.11.08, 11:24
  2. alte Festplatte "auslesen", aber WinXP-Passwort vergessen
    Von schorschi_28 im Forum Windows ,Linux,Mac Forum
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 28.08.07, 23:21

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •