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Thema: "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt

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    "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt

    Google muss Suchergebnisse löschen

    Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie.

    Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - oder sonst an die zuständigen Stellen. Dies gelte auch bei ganz normalen, also nicht berühmten, Bürgern, wenn sie nachwiesen, dass die von Google gezeigten Links sich auf veraltete oder irrelevante Informationen bezögen, erklärten die Richter.

    Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Das EU-Recht verlange hier einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und denen der betroffenen Personen.

    ....Aktenzeichen: C-131/12

    Qualle und mehr: tagesschau.de HIER


    Das löst sicherlich nicht alle Probleme, schiebt der Datenkrake Google aber einen kleinen Riegel vor.

    Gruß

    Bobby
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

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