Die Deutsche Telekom AG hat ihren Transparenzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Darin ist zu entnehmen, dass der Konzern im letzten Jahr in 946.641 Fällen der Justiz die Inhaber von IP-Adressen übermittelte.
Dabei ging es um die Verfolgung von Urheberrechts-Verletzungen. Grundlage dafür war § 101 UrhG. Weiterhin ermöglichte es der Konzern den staatlichen Behörden, in 49.796 Fällen die Anschlüsse ihrer Kunden zu überwachen.
Zudem wurden dem Staat insgesamt 436.331 Verkehrsdatensätze übermittelt. "Die Telekom achtet streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes", so ein Telekom-Sprecher.
Qualle: http://www.computerwoche.de/a/sicher...luesse,3060946