Hallo Gloria, die Versicherung prüft zunächst, ob eine Reparatur möglich, bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn dieses nicht der Fall ist, bekommst du den Zeitwert des Handys erstattet. Am besten melden die Eltern deines Kumpels den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung und klärt das weitere Vorgehen ab. Sowohl Anspruchsteller als auch Versicherungsnehmer müssen eine wahrheitsgemäße Schadensschilderung an die Versicherung einreichen. Die Schadenshöhe beschränkt sich auf die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert des Gerätes.