Im Streit um die Abmahnungen für Nutzer des Porno-Portals Redtube hat das Landgericht Köln eigene frühere Entscheidungen korrigiert und ersten Beschwerden betroffener Anschlussinhaber stattgegeben. Dem Antrag auf Herausgabe von Klarnamen aufgrund vorliegender IP-Adressen hätte nicht entsprochen werden dürfen, entschied eine Zivilkammer nach Gerichtsangaben vom Montag. Im Antrag auf Herausgabe der Namen und Anschriften sei von Downloads die Rede gewesen, während es sich aber tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. (Az. 209 O 188/13 und andere)
Quelle: AFP – vor 23 Minuten
Ist doppelt. Leider nicht gesehen.