...Empfehlung für den Kunden ,der Leihreceiver war nicht Bestandteil des Ursprünglichen Vertrages mit Sky ,somit einseitige Änderung des Vertrages durch SKY ,ohne die Zustimmung des Kunden -also sonderündigungrecht ,da Leihe ,auch wenn Kostenlos nicht gewünscht ist ( Stromverbrauch ,Haftungspflicht bei Verlust ...) und die gelieferte Hardware nicht mit der vorhandenen Technik Harmoniert (fehlende Anschlüsse ,Flexibilität ,irgendwas findet man immer )