Das sind ja alles nette Begündungen, auf die sich Sky vielleicht einlässt, aber ich betone nochmals:
Es gilt kein Sonderkündigungsrecht.
Siehe die AGB von Sky Punkt 1.4.4: "Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird."
Nur als Hinweis.
Gruß
Bobby