
Zitat von
Bobby
Mal nebenbei erwähnt:
Ein Sonderkündigungsrecht kann ich bei der Sky-Aktion beim besten (Un-)Willen nicht erkennen.
Laut eigener und in diesem Falle korrekter Denkweise von Sky, stellt man Dir die gebuchten Programminhalte zur Verfügung. Das ist deren Pflicht, mehr nicht.
Wie dies geschieht, obliegt alleine Sky.
Und selbst wenn ein Gericht den entsprechenden Passus in den AGB als zu schwammig und damit unwirksam ansehen würde, könnte Sky mit Fug und Recht darauf verweisen, CS unterbinden zu wollen.
Gruß
Bobby