Genau wie die aktuell neue GEZ-politik, ist/wäre dies verfassungswidrig, denn eine gebühr für eine leistung, die unter umständen vom endkunden nicht genutzt, sowie deren nutzung nicht gewollt ist, darf in deutschland nicht erhoben, bzw. verlangt werden.
Und dennoch ist die GEZ rechtskräftig !
-> http://www.mmnews.de/index.php/wirts...fassungswidrig