Wenn das nur so einfach wäre.
Wenn Schummel langsam nach zwei (2) bis drei (3) Wochen nach abetzen der Narkose wieder zu sich kommt, wenn überhaupt. Und dann noch selbstständig atmen kann, ist kein Stecker zu ziehen.
Er kann nur hoffen da er in der Schweiz lebt das ihm dort wenn gewünscht Sterbehilfe zukommt.
Ich habe nicht umsonst eine Visitenkarten CD mit meinem Wunsch nach einem Unfall, Schlaganfall etc. in meinen Papieren und bei Verwanten hinterlegt. Für diesen Fall haben sie klare Anweisungen und mein Sohn ist als "Vollstrecker" ernannt. Die CD kann er dem Staatanwalt geben.
Ich hätte zum heutigen Zeitpunkt keine Skrupel mehr ein menschenunwürdiges Leben, was vom Verfasser nach seiner Auffassung genau definiert wurde zu beenden.
Daher ist eine Vorsorgevollmacht sehr wichtig .
Eine Patientenverfügung ist leider nicht bindend, sondern nur ein Wunsch .
Sorry, aber nach vier (4) Wochen im künstlichen Tiefschlaf ist fast jede Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben dahin.