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Thema: Erste Abmahnung wegen Streaming

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    AW: Erste Abmahnung wegen Streaming

    Und wieder eine Anzeige gegen diese Halsabschneider:

    Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucher******** Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Verbraucher mit rechten Dingen zugegangen sei, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Potsdam mit. Daher hätten sie Anzeige gegen die Anwälte, den Rechteinhaber und den Ermittler der IP-Adressen gestellt.

    Qualle und mehr: N24 HIER

    Und noch ein kleines Zitat von der Website der Kanzlei:

    Zum angegebenen Zeitpunkt der erfassten Einwahlen in die Internettauschbörse ist niemand zu Hause gewesen?
    Dieser stets gehörte Einwand ist völlig irrelevant. Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads. Daher vermag dieser Vortrag nicht einmal den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Anschlussinhaber nach unserer Rechtsauffassung Verkehrssicherungspflichten unterliegt, die ihn verpflichten, in zumutbarem Umfang die Möglichkeit des Zugriffs durch Dritte zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, gerade in der Zeit, in der er nicht zu Hause ist.

    Na dann ist die Sache natürlich klar: Wenn ich selbst es nicht war, war es ein unbekannter Dritter...oder gar Keiner, denn: "Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads".

    Ich wünsche mir, dass diese Kanzlei derartig mit Schadensersatzklagen überzogen wird, dass sich in Zukunft jeder Abmahnanwalt dreimal überlegt, sein Geld vielleicht doch auf ehrliche Art und Weise zu verdienen.

    Gruß

    Bobby
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  2. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Bobby für den nützlichen Beitrag:

    crx (21.12.13), Der Bayer (21.12.13)

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