Hallo
Redtube-Abmahnung war vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
Nun hat das AG Regensburg mit Urteil vom 08.12.2015 sowohl Ex-Anwalt Thomas Urmann als auch die Z9 Verwaltungs-GmbH
(zum bisherigen Verfahren und zum Versäumnisurteil) nach beinahe zwei Jahren gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz
verurteilt sowie gegenüber Thomas Urmann festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt.
Nach Ansicht des AG Regensburg liegen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des beklagten Urmann vor.
Ende des Jahres 2013 machten die "Redtube-Abmahnungen“ der Firma The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf,
durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN die Runde.
Die Abmahnwelle platze im sprichwörtlichen Sinne.
Quelle: Rechtsanwälte Weiß & Partner, Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Das Urteil des Amtsgerichts Regenburg vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14, im Volltext:
https://www.ratgeberrecht.eu/urheber...-handlung.html
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greggy