Ich bin nicht ganz sicher, ob die rühmliche Vergangenheit der Abmahnkanzlei im Laufe der vielen Beiträge bereits erwähnt wurde:
Bereits 2011 war die Kanzlei U+C aufgefallen, weil Sie offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro auf deren Webseite versteigerte.
2012 wurde U+C ein „Pornopranger“ verboten in dem diese auf einer Webseite Filesharing-Nutzer von Porno-Videos veröffentlichen wollten.
Die hätten es tasächlich fertig gebracht die Namen und Adressen von Abgemahnten zu veröffentlichen.
Gestoppt werden konnte dieser ekelerregende Wahnsinn erst durch eine einstweilige Anordnung des Landgerichts Essen.
Gruß
Bobby