Hallo
Hier die Meinung von Medienrechtsprofessor Gerald Spindler
Bei Streaming handelt es sich um keine Urheberrechtsverletzung
Quelle : irights.info/ht4u.net
http://irights.info/gerald-spindler-...chtsverletzung
----------------------------------------------------------------------------Dennoch bleibt weiterhin der Hinweis, dass sich die Abgemahnten gegen die Abmahnungen wehren müssen und diese nicht einfach
unbeantwortet im Schrank verschwinden lassen.
Dabei ist es besonders wichtig, den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu bestreiten und entsprechend die Zahlung abzulehnen.
Im Zweifel sollte stets die Hilfe der Experten gesucht werden, wobei Anwälte und der Verbraucherschutz hier die richtige Adresse sind.
Freundliche Grüße , greggy
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