Das das Gericht den Auskunftsverlangen ohne größere Prüfung nachgekommen ist, ist die eine Sache.
Streiten kann man allerdings über die fehlerhaften Anträge seitens U+C, in denen von Tauschbörsen-Nutzung die Rede war und nicht etwa von Streaming.
Zählt man dazu, dass die Collegen von der Funktionsweise der Redirect-Proxys wussten, sieht die Sache nochmals ganz anders aus.
Dann ist sehr wohl ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges, Computersabotage und weiteren Kleinigkeiten gegen diese geldgeile Bande möglich.
Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.