Und weiter geht`s mit Erstaunlichem:
....Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.
Die weiteren Aspekte des Skandals sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.
Qualle und mehr: winfuture HIER
Das Landgericht war es also....ein Hoch auf die Justiz und bitte eine große Abrissbirne für die Abmahnanwälte.
Gruß
Bobby