Nun ja, wer auf 'Amandas Secrets' steht, gehört auch abgemahnt...
Man darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass 'Abmahnung' nicht 'Verurteilung' bedeutet.
Ganz davon abgesehen, wie die Rechteinhaber überhaupt legal den angeblichen Rechteverletzer identifizieren konnten, ist es höchst strittig, ob beim Abruf von Streaming-Angeboten überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann.
Ich schätze mal, die Geschichte ist ein Versuchsballon. Irgendein Abgemahnter (natürlich nicht Amandas Freund..;-) wird prozessieren und in x Jahren wird irgendein Gericht dazu ein sogenanntes Grundsatzurteil fällen.
Da bleibt genügend Zeit zu klären, wie in drei Teufels Namen die IP von Amandas Fan ermittelt werden konnte.