Hallo
Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig
Die Vollstreckungsverfahren der Rundfunkanstalten für die Eintreibung der Rundfunkgebühren sind rechtmäßig.
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach müssen die maschinell erstellten Gesuche weder
Dienstsiegel noch Unterschrift aufweisen.
Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/Urtei....130027.0.html
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greggy