Die Flatrate wird in Zukunft durch Volumentarife ausgetauscht, da die Deutsche Telekom ein Gerichtsurteil akzeptiert, welches verbietet unter dem Begriff "Flatrate" ein Datenvolumen einzuführen.
Geklagt hatte die Verbraucher******** NRW. Ein Tarif, der mit Flatrate wirbt, muss nach dem Urteil des Landesgericht Köln ohne Verlangsamung der Geschwindigkeit bleiben.
Juristisch wäre ein einfaches Umbenennen der Tarife nicht so ausreichend, erklärte der Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler. Telekom-Kunden, die einen Flatratetarif abgeschlossen hatten, können auf einen Wegfall einer Volumenbegrenzung bestehen.
Qualle: http://www.focus.de/finanzen/boerse/...d_3443716.html