Fortbildung oder Urlaub? Egal. Das Jobcenter muss einer Hartz-IV-Empfängerin einen Flug nach Sri Lanka nicht zahlen. Auch nicht, wenn er im Rahmen eines Praktikums erfolgte, befand das Sozialgericht.
Sie wollte die Kosten für eine Flugreise nach Sri Lanka erstattet haben. Wie das Gericht am Freitag weiter mitteilte, müsse die Frau ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige beschränken. Urteil vom 7. November S 157 AS 16471/12.
Ein siebenwöchiges Praktikum in einem Ayurveda-Resort falle nicht darunter, selbst wenn es der Fortbildung diene. Die Frau bekam demnach wegen geringer Einnahmen ergänzende Hartz IV-Leistungen. Sie hatte argumentiert, die Reisekosten seien eine notwendige Betriebsausgabe gewesen.
Die Klägerin aus Berlin-Neukölln arbeitete selbständig als Yogalehrerin und "Ayurveda-Coach", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Für den Zeitraum April bis September 2008 bewilligte ihr das Jobcenter Neukölln Leistungen - zunächst nur vorläufig, weil noch unklar war, wie viel sie mit ihrer Tätigkeit letztendlich verdienen würde.
.....Mit ihrer im Juni 2012 erhobenen Klage machte die Neuköllnerin geltend, dass die Reisekosten eine notwendige Betriebsausgabe gewesen seien, die ihren Gewinn gemindert habe. Sie sei nach Sri Lanka gereist, um dort für sieben Wochen ein Praktikum in einem Ayurveda-Kur-Resort zu absolvieren. Bei freier Kost und Logis habe sie "in authentischer Umgebung die Heilmethoden einheimischer Ayurveda-Ärzte kennengelernt" und hierfür auch eine Praktikumsbescheinigung erhalten.
Qualle und mehr: Berliner Morgenpost HIER
Diese Sozialschmarotzerin ist sicher die Ausnahme, dennoch...
unglaublich, mit was sich deutsche Behörden beschäftigen müssen.
Gruß
Bobby