Die Mieterehöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zustimmt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss der Mieter jedoch zustimmen. Der Vermieter kann die Zustimmung einklagen.
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Die Mieterehöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zustimmt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss der Mieter jedoch zustimmen. Der Vermieter kann die Zustimmung einklagen.
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Geändert von wacheia (29.11.13 um 20:38 Uhr)
Baweduddchen (30.11.13), Bobby (30.11.13)