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Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Mieterhöhungsverlangen?

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Baweduddchen
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    Mieterhöhungsverlangen?

    Hallo,

    mein Vermieter möchte zum 1.2.2014 die Kaltmiete um 15,-€ erhöhen.
    Nun möchte der Vermieter aber meine Zustimmung dazu. ?
    Wenn ich die Zustimmung verweigere,was wird dann???
    Alle halten die Hände auf,nur mein Lohn scheint vereist.
    2x Cooli| Pingulux & Plus Neutrino HD

  2. #2
    SMember
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    AW: Mieterhöhungsverlangen?

    einer Mieterhöhung stimmt mann niemals vorher zu,sondern wartet bis sie schriftlich vorliegt.

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu teifun68 für den nützlichen Beitrag:

    Baweduddchen (30.11.13)

  4. #3
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Mieterhöhungsverlangen?

    Die Mieterehöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zustimmt.

    Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss der Mieter jedoch zustimmen. Der Vermieter kann die Zustimmung einklagen.

    Klick
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    Geändert von wacheia (29.11.13 um 20:38 Uhr)

  5. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu wacheia für den nützlichen Beitrag:

    Baweduddchen (30.11.13), Bobby (30.11.13)

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