Hallo
Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
Durch Urteil vom 28.11.2013 hat die 10. Kammer die Klage eines Automobillogistikunternehmens gegen den Landesbeauftragten
für den Datenschutz Niedersachsen abgewiesen.
Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil die Klage gegen die Untersagung des Speicherns und die Anordnung des Löschens abgewiesen,
weil diese rechtmäßig seien.
Nach den hier anzuwendenden Vorschriften des Personalausweisgesetzes sei der Personalausweis ein Identifizierungsmittel,
das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen.
Quelle :
http://www.verwaltungsgericht-hannov...77&_psmand=126
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Freundliche Grüße , greggy
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