Hallo,
mein Vermieter möchte zum 1.2.2014 die Kaltmiete um 15,-€ erhöhen.
Nun möchte der Vermieter aber meine Zustimmung dazu. ?
Wenn ich die Zustimmung verweigere,was wird dann???
Alle halten die Hände auf,nur mein Lohn scheint vereist.
einer Mieterhöhung stimmt mann niemals vorher zu,sondern wartet bis sie schriftlich vorliegt.
Baweduddchen (30.11.13)
Die Mieterehöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zustimmt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss der Mieter jedoch zustimmen. Der Vermieter kann die Zustimmung einklagen.
Klick
Geändert von wacheia (29.11.13 um 20:38 Uhr)
Baweduddchen (30.11.13), Bobby (30.11.13)