"Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol begründet selbst dann eine mangelnde Fahreignung, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht". So urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig.
Auch wenn man sich noch nie berauscht ans Steuer gesetzt hat und dies auch nie beabsichtigt, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband findet dieses Urteil "unangemessen".
"Konsumenten von Cannabis werden dadurch stigmatisiert". Im Jahr 2010 gab es 39.345 Unfälle unter Alkoholeinfluss. Dem gegenüber standen 3.045 Unfälle durch Konsum von "berauschenden Mitteln".
Qualle: http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Pa...cht-doch-.html