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Thema: DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

  1. #1
    Angus Young Avatar von lars.berlin
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    Exclamation DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die Richter entschieden (Aktenzeichen 26 O 211/13) am heutigen Mittwoch, dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Geklagt hatte die Verbraucherschutz******** Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig.

    Der Bonner Telekommunikationskonzern hatte im April die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt und damit eine heftige Diskussion über Flatrates und die Netzneutralität ausgelöst. Ausgeschlossen von der DSL-Drossel sollen bei der Telekom beispielsweise die hauseigenen IPTV-Dienste ("Entertain") sein, da es sich nach der Argumentation der Telekom nicht um normalen Internet-Verkehr, sondern um sogenannte Managed Services handele. Anders als in einem "Best-Effort-Netz", bei dem Verbesserungen in der Infrastruktur allen Diensten gleichermaßen zu Gute kommen, entscheidet bei solchen "Managed Services" der Anbieter darüber, welcher Dienst in einwandfreier Qualität zu nutzen ist und welcher nicht. Kritiker befürchten, dass daraus ein Hemmnis für Innovationen entstehen könnte. Neuen Ideen und Diensten, insbesondere wenn sie von Communities oder finanzschwachen Start-ups betrieben werden, würde eine solche Paywall oder eine Umsatzbeteiligung für die Telekom im Weg stehen. Im Juni hatte die Telekom die Drossel-Vereinbarung noch etwas nachgebessert: Statt auf 384 kBit/s soll nach Erreichen des Datenvolumen-Limits nur noch auf 2 MBit/s gedrosselt werden.

    Die Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf die Argumentation der Telekom mit den "Power-Usern": Der Konzern begründete den Schritt zur DSL-Drossel unter anderem mit der unbotmäßigen Belastung ihrer Netze durch so genannte "Power-User", für die der normale Kunde nicht zahlen solle. Dieser Argumentation schlossen sich die Kölner Richter jedoch nicht an. Da der Bedarf nach Bandbreite insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten und Filme ständig steige, betreffe eine Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde ein breites Publikum und nicht nur die "Power-User".

    Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Kunde obendrein einen Internetanschluss zum Festpreis ohne Einschränkungen. Das Landgericht bemängelt insbesondere das gestörte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Bei VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit erhielten die Kunden bei Drosslung nur noch weniger als zehn Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung gestellt. Dies stieß auch bei den Verbraucherschützern auf herbe Kritik. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucher******** NRW betonte: "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird."

    [Update 30.10.2013 11:33]:

    Klaus Müller von der Verbraucher******** NRW erklärte, dass er damit rechne, dass die Telekom gegen das Urteil vorgehen werde. In dem Fall beabsichtige die Verbraucher******** den Fall bis zum Bundesgerichtshof zu verfolgen.

    [Update 30.10.2013 11:42]:

    Die Telekom äußerte Unverständnis für das Kölner Urteil: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte Telekom-Sprecher Philipp Blank. Wenn das Urteil vorliege, werde das Unternehmen voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.


    Qualle: Heise
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  2. Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu lars.berlin für den nützlichen Beitrag:

    araneus (30.10.13), Bobby (01.11.13), Der Bayer (31.10.13), Musicnapper (30.10.13)

  3. #2
    alebi
    Gast

    AW: DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Ein kleiner Sieg des Melkviehs...... Vorerst...

  4. #3
    Angus Young
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    Avatar von lars.berlin
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    AW: DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Reaktion der Telekom auf das gerichtlich verbotene DSL-Drossel-Verbot


    Das Landgericht Köln hat der Telekom verboten, DSL-Flatrates nach einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln.

    Nun hat sich die Deutsche Telekom zu Wort gemeldet und ihr Unverständnis für dieses Urteil zum Ausdruck gebracht.

    Für die Telekom ist die Sache aber noch nicht vom Tisch.

    Da das Urteil des Landgericht Köln noch nicht rechtskräftig ist, will das Unternehmen, nach Prüfung des Urteils, "voraussichtlich Berufung einlegen".


    Qualle: http://www.digitalfernsehen.de/Telek....108786.0.html
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  5. #4
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    AW: DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Zitat Zitat von mattmasch Beitrag anzeigen
    ...selbst wenn das Urteil Bestand haben würde, das Gericht hat ja der TK nicht verboten zu drosseln, es hat lediglich dafür den Namen "FLATRATE" verboten.
    Richtig....

    die werden demnächst verschiedene Tarife haben, somit ist das Problem gelöst..

    Kommt also auf den Vertrag an...
    Alles rund ums Auto, hilft Cimi

    Fragen bitte HIER eingeben.



    Manche Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, Für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme..:-)

  6. #5
    Angus Young
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    AW: DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Zitat Zitat von Cim Beitrag anzeigen
    Richtig....

    die werden demnächst verschiedene Tarife haben, somit ist das Problem gelöst..

    Kommt also auf den Vertrag an...
    o2 macht das schon so seit dem 17.10.2013.

    Tarife mit und ohne Drosselung: http://www.connect.de/news/o2-dsl-ta...e-1549122.html
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  7. #6
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    AW: DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Ist das dann beim Handy nicht auch verboten?

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