Das habe ich auch gehört, ist aber absoluter Mumpitz.
Der vorsitzende Richter hat klar die in diesem Fall maßgebende Rolle der deutschen Sportgerichtsbarkeit hervorgehoben.
Diese so genannte abschließende Beurteilung hätte sich lediglich aus der Leitfunktion der Fifa in Regelfragen ergeben.
Das ist in der DFL-Spielordnung unter Paragraf 14, Punkt 6 definiert: "Die Entscheidung über die Spielwertung treffen die Rechtsorgane des DFB. Wird auf Spielwiederholung gemäß Paragraf Nr. 2 c) der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung erkannt, wird die rechtskräftige Entscheidung zur abschließenden Beurteilung der Fifa vorgelegt."
In diesem Falle beurteilt die Fifa absolut nichts mehr.
Gruß
Bobby