Man sollte noch ergänzen, dass als erster Verband die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg die Regelung zur Gültigkeit der KVK und zum Einsatz der eGK abgeschwächt hat. "Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der 'alten' KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlasst und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden."
Für die ein wenig Technik-Interessierten gibt es HIER ein Merkblatt über nötigen Lesegeräte der elktronischen Gesundheitskarte.
Gruß
Bobby