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Thema: Krankenkassen: Elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht

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    Krankenkassen: Elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht

    Ursprünglich sollte sie so etwas werden wie der persönliche Gesundheitsdatenspeicher. Nach den kühnsten Vorstellungen hätten Krankengeschichte, Allergien oder Rezeptpläne auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Jetzt ist es vor allem eines, was die neuen Karten von den alten unterscheidet: ein Foto.

    Wer sie noch nicht hat, sollte sich jetzt rasch darum bemühen: Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit - unabhängig vom Ablaufdatum, sagen ebenfalls die Krankenkassen. Vom 1. Januar 2014 an sind nach einer Vereinbarung des Spitzenverbands der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur noch die neuen Karten für den Arztbesuch gültig. Die Regelung gilt für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.

    Dieser Darstellung widerspricht die KBV: "Es ist nicht so, dass die alte Karte nach dem 1. Januar 2014 nicht mehr eingesetzt werden kann", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl am Dienstag. Beim GKV-Spitzenverband wurde dies bestätigt: "Ärzte können bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte arbeiten und auch abrechnen."

    Derzeit haben nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbands rund 95 Prozent der Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die anderen sollten sich sputen und - so der Rat - "schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann". Bisher enthält die neue Karte die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse, Geschlecht - und das Foto zur besseren Identifizierung des Besitzers.

    Selbstverständlich - so der GKV-Verband - werde kein Versicherter, der Anfang kommenden Jahres mit alter Karte vom Arzt nach Hause geschickt. In diesen Fällen könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten sei der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Nach den Worten von KBV-Sprecher Stahl ist damit aber vorerst aber nicht zu rechnen.....

    Quelle und mehr: spiegel online

    Will uns da Jemand Angst machen, oder was soll die Hektik?

    Ich bin jedenfalls nach wie vor, gegen den gläsernen Arztbesucher.

    Gruß

    Bobby
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  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Bobby für den nützlichen Beitrag:

    Musicnapper (04.10.13)

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