Hallo
IP-Adressen dürfen sieben Tage gespeichert werden
Oberlandesgericht: IP-Adressen dürfen sieben Tage gespeichert werden
23.09.2013 - 15:12 Uhr
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sieht in der Praxis der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten von Internetzugängen sieben Tage verdachtsunabhängig aufzubewahren, die Verhältnismäßigkeit im Interesse der IT-Sicherheit gewahrt. Die Speicherdauer erklärte der 13. Zivilsenat in einem jetzt veröffentlichten Urteil Ende August für rechtmäßig (AZ.: 13 U 105/07).
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger aus dem Umfeld der Piratenpartei hat bereits angekündigt, in die Revision zu gehen und vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Quelle : Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf
----------------------------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!!