Natürlich wussten sie es nicht.
Die Vorschrift lautet aber nicht, einen Flüchtenden mal auf Verdacht in Lebensgefahr zu bringen, weil man ja nicht weiß, ob er vielleicht ein flüchtender Mörder ist.
Liegen keine Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Straftat und/oder eine ernsthafte Gefährdung vor, dürfen die sich nicht so verhalten, wie sie es getan haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja. Ich hoffe, es kommt zur Anklageerhebung.
Dann können die Polizisten dem Gericht ja erklären, dass sie so handeln mussten, weil sie nicht wussten, ob der Flüchtende eine schwerwiegende Straftat begangen hat.
Bei dieser Gelegenheit können sie dann auch erklären, dass sie in der Polizeischule gelernt haben, auf diese Art und Weise einen flüchtenden Mofafahrer zu stoppen.