Ich bleibe dabei - Polizisten einem Strafverfahren unterziehen und SEHR HART bestrafen und Wiedergutmachung 1 Million an den Geschädigten.
ZITAT: Richtlinie: Die Polizei darf einen Verfolgten nicht in Gefahr bringen.
Der Gutachter muss sich auch an den für die Polizei geltenden Leitlinien für Verfolgungsjagden orientieren. Die Gewerkschaft der Polizei sagt dazu: "Die Beamten dürfen sich selbst, den Verfolgten und Unbeteiligte nicht in Gefahr bringen."
Für die Einschätzung einer solchen Verfolgungsjagd spielt vor allem die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. "Dieses Vorgehen ist nicht korrekt", sagt Knut Marel, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf, nachdem er sich das Video der Verfolgungsjagd angesehen hat. Der Mofafahrer fährt zwar bedenklich und auf Blaulicht reagiert er auch nicht, aber was die Beamten da machen ist Polizei-taktisch nicht in Ordnung."
Das Verfahren gegen den Geschädigten wurde zu RECHT eingestellt, jetzt ist nur noch das Verfahren gegen 8 Polizisten anhängig - ZU RECHT. !!!!!