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Thema: Kündigung von Sky

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  1. #1
    Seniormitglied Avatar von wegomyway
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    AW: Kündigung von Sky

    ist ja süß . das macht jemand nen abo weil fußballglotzen angesagt ist , monate später ist es nicht mehr angesagt . kündigen nennt sich das zauberwort . also will ich doch mein geld , kündigung geht die tage raus , auch früher zurück weil ich ja nicht mehr gucken will und kann ...
    wozu gibt es überhaupt vertragslaufzeiten mit geregelten kündigunsfristen ?
    machst das bei handyverträgen auch so und bekommst dein geld zurück weil nun nicht mehr simsen , appen und telefonieren willst ...
    pech gehabt , kündige fristgerecht und gemäß und glotz bis zum letzten tag deines vertrages und schick die card dann wieder per einschreiben nach leo-tv zurück ...
    wir sind leider nicht im schlaraffenland ...
    beispiel .... du hast mit dem kabelnetzbetrieber telecolumbus einen vertrag , ziehst nun um , dort gibt es keine versorgung durch telecolumbus ... versuch da mal raus zukommen ...
    rächtschraibfela

  2. #2
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    AW: Kündigung von Sky

    Zitat Zitat von wegomyway Beitrag anzeigen
    beispiel .... du hast mit dem kabelnetzbetrieber telecolumbus einen vertrag , ziehst nun um , dort gibt es keine versorgung durch telecolumbus ... versuch da mal raus zukommen ...
    Nana da wurde aber das TKG dahin geändert :ANYWORD:

    § 46 Anbieterwechsel und Umzug

    (8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

    Wenn also nun ein Anbieter meint iss nicht dann Verstoßt er also gegen ein Gesetzt ^^. Da kann dann im Vertrag stehen was will.

    Grüße



    p.s. Das ist/war gerade keine Rechtshilfe gewesen, da Rechtshilfe nur Rechtsanwälte machen dürfen. War nur meine eigene Meinung gerade .

  3. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu OSG für den nützlichen Beitrag:

    Bobby (06.10.13), lars.berlin (14.02.14)

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