Hallo

Urteil im März

Das Landgericht entschied, dass die Kündigung wahrscheinlich unwirksam sei.
Als Begründung führten die Richter einen Formfehler an:
Es sei eine zu lange Frist zwischen der ersten Abmahnung im Juli 2011 und der fristlosen Kündigung im Januar 2013 verstrichen.
Friedhelm Adolfs habe daher gute Aussichten, in der Wohnung verbleiben zu können.

Die Gegenseite hat Zeit zu einer Stellungnahme.
Das endgültige Urteil soll voraussichtlich am 13. März verkündet werden.

Quelle : WDR

-------------------------------------------------------------------------

Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!!