Mir als Vermieter währen die giftigrn Emissionen eines Mieters ,der ungehemmt seiner Sucht frönt, auch ein Dorn im Auge ,schliesslich haben die restlichen Miter dadurch sogar Recht auf Mietminderung, da der giftige Gestank die Wohnqualität erheblich beinträchtigt, aber Rücksichtname ist bei Rauchern eh oft kein Thema,daher begrüsse ich dieses Urteil im Sinne der Nichtraucher im Anspruch auf unvergiftete Athemluft.