Das Urteil finde ich gut! Letzten Endes wäre es ein Einschnitt in die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Bürgers gewesen der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses Recht zu geben. Ob ich rauche oder nicht, das muss ich individuell unter Abwägung der "Vor"- und Nachteile für mich selbst entscheiden und das sollte, nein darf mir der Vermieter meiner Wohnung sicherlich nicht abnehmen, so gern er das auch wollte aus angeblicher
Rücksichtnahme auf andere Mieter ;)
Klar ist es unschön, wenn ich als oller Quarzer eine Billigzigarre nach der anderen qualme und meine Bude total einräuchere, der Gestank mag dann auch ins Treppenhaus ziehen, aber das kann man mit lüften und adäquaten Raumdüften in ein eträgliches Maß an Belästigung eindämmen. Wem das nicht passt, der darf gern woanders hin ziehen, in einen Nichtraucherstadteil, Nichtraucher Staat oder als erster Siedler auf den Mars, wobei aber zu beachten ist, dass bei letzterem die der Umwelt zugemuteten Emissionen weitaus unverhältnismässiger sind als wenn mehrere Tausend Dieselfahrzeuge vor Adolfs Wohnung ihren Dampf ablassen :P