Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Landgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, um eine grundsätzliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ob das Rauchen eines Mieters innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Mann kann nur hoffen das auch dort das Urteil endgültig bestätigt wird !