Das Urteil wird sicherlich nicht rechtskräftig, weil Revison beim BGH eingelegt wird.
Das Urteil wird sicherlich nicht rechtskräftig, weil Revison beim BGH eingelegt wird.
sAbBaLaTz (26.06.14)
...zumal die "Gesamtkiste" recht albern erscheint ! Aus einer
schlecht geschnittenen Wohnung, wo die Eingangstür direkt
an die Räumlichkeiten grenzt, können alle möglichen Gerüche
- sei es vom für germanische Nasen recht ungewohnten
Kochen - ins Treppenhaus dringen. Selbst ein übel riechender
Furz würde da schnell zur Kündigung führen. Unsinn hoch³ -
die Wohnung des Mannes wirkt auf den Bildern nicht übel !
Geändert von sAbBaLaTz (26.06.14 um 21:51 Uhr)
Du willst es doch auch !