Es gibt was Neues von "unserem" Raucher
Im Fall des wegen seiner Raucherei gekündigten Mieters Friedhelm Adolfs hat das Düsseldorfer Landgericht die Berufungsverhandlung für den 19. Dezember angesetzt. Das teilte ein Justizsprecher am Donnerstag in Düsseldorf mit (Az. 21 S 240/13).
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Der Mieter kann versuchen, die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst abzuwenden. Dazu müsste der Witwer eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro aufbringen. Die Anwältin der Vermieterin hatte erklärt, erst nach Zustellung des Urteils werde über das weitere Vorgehen entschieden.
Qualle: internetcologne HIER
Untenstehend kann man den kompletten Einspruch einsehen.
Ich bin immer noch gespannt auf die Entscheidung
Gruß
Bobby