Na also, es geht doch.
Das Landgericht Düsseldorf fängt den Amtsrichter ein und gewährt die Prozesskostenhilfe.
Das Gericht führt aus, der Bundesgerichtshof zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert. Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint werden.
Außerdem verstoße die Kündigung möglicherweise gegen Treu und Glauben, weil der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und die Vermieterin in Kenntnis dieser Rauchgewohnheiten gleichwohl im Jahr 2008 mit ihm einen neuen Mietvertrag geschlossen habe.
Quelle: Klick